Gesundheitsschutz in Solarien wird erhöht

Am 6. Juli 2011 hat das Bundeskabinett die UV-Schutzverordnung verabschiedet, die am 25. Juli 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Durch die neuen Regelungen soll der Verbrauchschutz in Solarien weiter erhöht werden.

MERKBLATT ZUR UV-SCHUTZVERORDNUNG

Seit 1. August 2012 dürfen keine Solarien mehr betrieben werden, die ein stärkeres Sonnenbrandrisiko als die Natursonne haben. Neugeräte erfüllen diese Vorschrift bereits seit Juli 2007. Für ältere Ergoline Geräte (ab 1996) bieten wir entsprechende Umrüstsätze.

Solarienbetreiber sind verpflichtet ein Geräte- und Betriebsbuch zu führen, um die lückenlose Wartung aller Bräunungsgeräte zu dokumentieren. Die notwendigen Unterlagen gehören bei Neugeräten selbstverständlich zum Lieferumfang. Für Ihre gebrauchten Geräte können Sie sich das Geräte-, Betriebs- & Wartungsbuch kostenlos mit einem Klick auf Ihren Rechner laden und für jedes Solarien ausdrucken. Und schon sind Sie auf der sicheren Seite.

DOWNLOAD GERÄTE-/BETRIEBS- & WARTUNGSBUCH

Um die qualifizierte Beratung der Kunden zu gewährleisten muss mindestens eine qualifizierte Fachkraft für den Kontakt und die Beratung des Kunden anwesend sein. Fachkraft ist, wer die Schulung eines akkreditierten Schulungsträgers absolviert hat. Wir bieten Ihnen die benötigen UVSV-Schulung ("Fachkraft UVSV") Ihrer Mitarbeiter in Kooperation mit der BSA-Akademie an. Weitere Informationen

Außerdem müssen Kunden über Ausschlusskriterien, maximale Besonnungsdauer etc. informiert werden. Die benötigten Aushänge und Informationsbroschüren können über den BfB (Bundesfachverband für Besonnung) bezogen werden. www.bundesfachverband-besonnung.de 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: info@ergoline.de / 02224-818-0

Ein Update zur UV-Schutzverordnung gibt es auch auf dem Business Day in Windhagen. Weitere Informationen